Identifikation von Umzügen, Todesfällen, Insolvenzen und mehr
Investment in die Pflege von Daten zahlt sich immer aus. Mit der Prüfung von Zustellbarkeiten vor Versand Ihrer Mailingaktion sparen Sie Porto- und Werbekosten und bleiben „am Kunden dran“.
Umzugsadressen
Jährlich ziehen in Deutschland über 8 Mio. Personen und knapp 5 Mio. Haushalte - darunter auch Ihre Kunden - um. Nur die Wenigsten teilen Ihnen aktiv ihre neue Anschrift mit, denn Emails kommen ja weiterhin an. Ein Werbebrief, den Sie als zusätzlichen Anstoß verschicken, erreicht dann nicht sein Ziel, den Briefkasten. Durch eine Umzugsbereinigung können Sie den Großteil der Kontakte retten und die Kundenlebenszeit verlängern. Durch Abgleiche gegen verschiedene Umzugsdatenbanken bringen wir Ihre Daten auf den aktuellsten Stand und sorgen dafür, dass Ihre Mailings weiterhin gut ankommen.
Unzustellbare
Bedauerlicherweise wird nicht jede neue Adresse direkt bekannt. Damit Ihre Kunden nicht vorschnell als Unzustellbare eliminiert werden, filtern wir diejenigen heraus, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wirklich und sicher unzustellbar sind. Denn die Erfahrung zeigt: Nicht alles, was als Unzustellbar etikettiert wird, ist es auch.
Verstorbene Personen
Mailings an verstorbene Kunden sind nicht mehr zustellbar oder werden von Hinterbliebenen empfangen. Wir kennzeichnen Verstorbene in Ihrem Datenbestand und Sie entscheiden nach Bewertung des Kaufverhaltens, ob Sie die Daten noch einsetzen möchten – denn in vielen Fällen setzen Hinterbliebene die Kauf- oder Spendentätigkeit fort. Akquisebestände bereinigen wir selbstverständlich.
Erloschene Unternehmen, Insolvenzen, Umfirmierungen
Neben Umzügen veralten Daten im B2B-Segment auch durch Unternehmensauflösungen, Insolvenzen oder Umfirmierungen. Mit den passenden Referenzdatenbanken bringen wir Ihre Datenbank auf den aktuellsten Stand.
Ihre Vorteile einer umfassenden Datenbereinigung:
- Verlängerung der Kundenlebenszeit und damit des Lifetime-Values
- Hohe Ersparnisse bei Produktion und Porto
- Gesetzeskonformes Handeln, denn die DSGVO sieht Datenpflege ausdrücklich vor